13.2.2004 Bandencheck im Eishockey als Unfall
(sda) Wer beim Bandencheck im Eishockey verletzt wird, erleidet versicherungsrechtlich einen Unfall. Denn ein "ungewöhnlicher äusserer Faktor" hat den natürlichen Ablauf einer Körperbewegung "programmwidrig" beeinflusst.
So definiert das Eidg. Versicherungsgerichts (EVG) eine Sportverletzung als Unfall. Zwar sei Eishockey eine schnelle und mit viel Einsatz geführte Kampfsportart. Mit harten Körperkontakten und -angriffen sei daher zu rechnen. Beim Check gegen die Bande werde aber der natürliche Ablauf der Körperbewegung programmwidrig beeinflusst, worin die Ungewöhnlichkeit des Geschehens liege.
Anders sieht es laut EVG aus, wenn sich ein Fallschirmspringer durch den Ruck beim Öffnen des Schirms verletzt. Dass der Körper bei der Öffnung abrupt von der Bauchlage in die aufrechte Position abgedreht werde, gehöre zum Fallschirmspringen. Selbst eine "explosionsartige" Öffnung des Schirms ist gemäss EVG nicht programmwidrig. Zwar könnten massive Kräfte auf den Körper wirken. Indessen werde der Bewegungsablauf nicht verändert, sondern höchstens intensiviert. Darin liege keine Ungewöhnlichkeit.