4.12.2004 Grundsatzentscheid für Verursacherprinzip
(mm) Die Nationalliga-Clubs haben sich einstimmig für den Grundsatzentscheid zum Verursacherprinzip (Kausalhaftung) in Schweizer Stadien ausgesprochen. Im Februar 2005 wird das detaillierte Konzept zur definitiven Abstimmung vorgelegt, denn eine direkte Zusage für die Reglementsaufnahme im Sinne einer „Katze im Sack“ war bei den Clubs sehr umstritten. Sollte man auch im Februar dem Vorhaben bejahend gegenüber stehen, kann zukünftig für ungebührliches Verhalten der Fans nicht nur der Heimclub, sondern auch der Gastclub für seine eigenen Fans zur Verantwortung gezogen und gebüsst werden. Damit würde man dem Profi-Fussball gleichziehen, der diese Regelung nach einer mehrjährigen Pause kürzlich wieder eingeführt hatte. Die Ausnahme für einen Gastclub wäre, wenn man nachweisen könnte, dass der Heimclub das Dispositiv für Ordnung und Sicherheit – namentlich bezüglich Zutritts- und Sicherheitskontrollen – mangelhaft erfüllt hat.
Zu Diskussionen kam es auch über das aktuelle Sicherheitsreglement. Einerseits beschwerte sich der EV Zug über Verfahren gegen ihn, insbesondere über ein ohne Busse abgeschlossenes Verfahren wegen Münzwürfen der Gästefans aus Ambrì und über eines, bei welchem beim Einlaufen Wunderkerzen abgelassen wurden. Für die kleinen Wunderkerzen gab es eine Busse von 400 Franken, was die Innerschweizer und andere Clubs als Lapallie verärgerte. Oder auch der SC Bern, der für Schmährufe seiner Fans gegen Fribourg-Gottéron mit 500 Franken gebüsst wurde. Wie Feuerwerk sind auch Wunderkerzen per Reglement verboten und werden als Verletzungsgefahr angesehen. Immerhin herrschte über die Meinung, dass ein Sicherheitsdienst Münzwürfe nicht verhindern kann und kein Münzverbot in Schweiz Stadien ausgesprochen werden sollte, eine übereinstimmende Meinung...